Kinder- und Jugendschutz
Wirksame Prävention (Vorbeugung) umfasst die Analyse möglicher Risiko- und Schutzfaktoren. Dazu müssen gute Grenzen im Umgang miteinander gewahrt werden. Alle Beteiligten sollen gemeinsam dazu beitragen.
Daher verstehen wir unser Konzept als Leitlinie und wünschen uns konstruktive Ergänzungen durch Freizeitleiter/innen, Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen, sowie deren Eltern.
Zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen setzen wir im Fall von Grenzverletzungen auf vertrauensvolle, ehrliche Kommunikation. Diesen Umgang wollen wir im gegenseitigen Miteinander und auf unseren Freizeiten vorleben und prägen.
Unser Konzept wird von 6 Säulen getragen:
- Auswahl der Referent/innen, Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
- Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungen der Mitarbeiter/innen
- Klare Beratungs- und Beschwerdewege
- Schulung, Sensibilisierung und Qualitätssicherung
- Kinder und Jugendliche einbeziehen (gute Grenzen vermitteln)
- Aufarbeitung
ANSPRECHPERSON BEI FRAGEN ODER BESCHWERDEN
Karin Badalie
k.badalie@leben-begegnen.de
Tel.: 07631 974 9753
Mobil: 01577 03 88 739
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530
Bundesweit, kostenfrei und anonym.
www.hilfe-portal-missbrauch.de
1. Auswahl der Referent/innen, Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
Uns ist bewusst, dass Hauptamtliche und ehrenamtliche Entscheidungsträger/innen verantwortlich für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sind. Ebenfalls sind sie wesentlich dafür verantwortlich unsere Werte und grenzwahrenden Umgang untereinander vorzuleben. Gegebenenfalls müssen sie diesen auch einfordern. Das werden wir bei der Auswahl aufmerksam berücksichtigen. Außerdem müssen alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in gesetzlich vorgegebenen Abständen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
2. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung der Mitarbeiter/innen
Durch die Unterschrift unter dem „Mitarbeiterleitbild vom Marburger Kreis und crossover“ verpflichten sich die Mitarbeiter/innen von crossover skul (im Kinder- und Jugendbereich), das Leitbild gelesen und verstanden zu haben. Außerdem verpflichten sie sich, die enthaltenen Verhaltensregeln einzuhalten und auf deren Einhaltung bei anderen Gruppenmitgliedern zu bestehen.
3. Klare Beratungs- und Beschwerdewege
Damit unsere Maßnahmen zum Kinderschutz funktionieren, müssen Regeln immer wieder kommuniziert werden. Außerdem braucht es transparente (klare) Wege um Grenzverletzungen und sexualisierte Übergriffe zu melden. Somit können diese aufgedeckt werden, um dann entsprechend zu handeln. Wir möchten, dass schnell Meldung gemacht wird, falls irgendwo sexualisierte Gewalt* ausgeübt wurde. Dafür werden wir verschiedene Beratungs- und Beschwerdewege leicht auffindbar anbieten. Wer sich meldet, wird ernst genommen! Im Anschluss an eine Meldung werden Maßnahmen aus einem Konfliktmanagementplan angewendet. Dieser Plan ist den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Leiter/innen bekannt.
4. Schulung, Sensibilisierung und Qualitätssicherung
Über Schulungen erlangen alle Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen grundlegende Kenntnisse über Gewalt, speziell sexualisierte Gewalt* und deren Prävention. In diesem Rahmen sollen sie eine Kultur der Achtsamkeit entwickeln. Diese stellt sicher, dass wir achtsam miteinander umgehen und hinschauen werden, wenn das irgendwo nicht geschieht. Wir werden eine hauptamtliche Person benennen, welche das Thema Prävention präsent hält.
5. Kinder und Jugendliche einbeziehen – gute Grenzen vermitteln
Wir machen Kinder und Jugendlichen mit guten Grenzen vertraut. So ermöglichen wir ihnen, ein gutes Gespür für Grenzverletzung zu entwickeln. Außerdem lernen sie sich gegebenenfalls entsprechend zu wehren, oder Hilfe zu finden, um Unterstützung zu erhalten. Wir wollen sie ermutigen, selbst aktiv zu werden, wenn man grenzverletzendes Verhalten bei anderen beobachtet.
6. Aus Fehlern lernen
Wir bemühen uns, unsere Vorabmaßnahmen ständig zu verbessern. Dazu fördern wir eine gute Feedbackkultur, die Schwachstellen benennt und über geeignete Maßnahmen nachdenkt.
Sollten über unsere Beschwerdewege Hinweise auf Übergriffe, Gewalt oder sexualisierte Gewalt* eingehen, werden wir diesen konsequent nachgehen. Zudem werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen dies auch in der Zukunft zu unterbinden.
*Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht (wissentlich) zustimmen können. Der ebenfalls verwendete Begriff „sexualisierte Gewalt“ geht noch einen Schritt weiter und verdeutlicht, dass bei den Taten Sexualität funktionalisiert, also benutzt wird, um Gewalt auszuüben.